Umfang
- Gezählt werden die Zeichen OHNE Leerzeichen im reinen Fließtext.
- Nicht gezählt werden das Inhaltsverzeichnis, das Literaturverzeichnis, Fußnoten und ggf. vorhandene Anhänge!
- Achtung: Die Einhaltung der vorgegebenen Zeichenzahl ist Teil der Aufgabenstellung und der Prüfungsleistung. Deutlich zu lange oder zu kurze Arbeiten können zurückgewiesen werden.
- Konkrete Angaben zu den Umfängen der einzelnen schriftlichen Prüfungsleistungen entnehmen Sie der Anlage 2 der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung.