Institut für Musikwissenschaft
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Bachelorarbeit

Was ist eine Bachelorarbeit?

  • Die Bachelorarbeit ist eine benotete Modulteilprüfung (12 ECTS),…
  • umfasst ca. 80.000 Zeichen (ohne LZ),…
  • soll innerhalb einer Bearbeitungsfrist von 10 Wochen erstellt werden,...
  • „soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist [10 Wochen] ein Problem aus ihrem oder seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten"
    (PStO B.A. Musikwissenschaft Hauptfach, § 14, Absatz 2),...
  • wird in einer benoteten Disputatio (3 ECTS) verteidigt,...
  • und kann bei Nicht-Bestehen nur einmal wiederholt werden.

Wann wird die Bachelorarbeit geschrieben?

  • Das Erstellen der Bachelorarbeit ist für das 6. Fachsemester (Sommersemester) vorgesehen, ...
  • kann aber in Ausnahmefällen auch im Wintersemester (5. oder 7. Fachsemester, ggf. 6. Fachsemester nach Urlaubssemester) geschrieben werden.
  • Bitte beachten Sie anhand Ihres Transcripts und der Anlage 2, welche weiteren Lehrveranstaltungen Sie ggf. in diesem letzten Semester noch absolvieren müssen.
  • Als Faustregel gilt: Die BA-Arbeit soll im 6. Fachsemester, kann im 7. Fachsemester und muss im 8. Fachsemester geschrieben werden (im letzteren Fall bereits als letzter Versuch).
  • Das Nähere regelt die PStO (u.a. §§ 14, 15).

Wer betreut die Bachelorarbeit?

  • „Die Bachelorarbeit wird von einer […] zur ersten oder zum ersten Prüfenden bestellten Person betreut (Betreuerin oder Betreuer)"
    (PStO B.A. Musikwissenschaft Hauptfach, § 14, Absatz 3)
  • Bitte nehmen Sie selbständig und rechtzeitig mit den Betreuenden des Institutes Kontakt auf, welche dann über die endgültige Annahme zur Bachelorarbeit entscheiden.
  • Zur Betreuung stehen derzeit folgende Dozent:innen zur Verfügung:
    Prof. Dr. Hartmut Schick
    Prof. Dr. Irene Holzer
    Prof. Dr. Wolfgang Rathert
  • In zu begründenden Einzelfällen kann die Liste um weitere Betreuer erweitert werden, bitte fragen Sie bei Interesse Ihre Studiengangskoordination.

Themenfindung?

  • „Die oder der Studierende kann Themenwünsche äußern; die Betreuerin oder der Betreuer ist hieran nicht gebunden. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.“
    (PStO B.A. Musikwissenschaft Hauptfach, § 14, Absatz 4)
  • Bitte vereinbaren Sie möglichst erst dann einen Termin bei der von Ihnen gewünschten Betreueung, wenn Sie bereits eine Themenvorstellung haben.

Schritte zur Anmeldung

  • Die Betreuungswahl und Themenfindung sollte in dem Semester erfolgen, das dem Semester vorangeht, in dem die Bachelorarbeit geschrieben werden soll, und spätestens zu Beginn dieses letzten Semesters abgeschlossen sein.
  • Die Anmeldung erfolgt in der Regel im April/Mai für das Sommersemester, im Oktober für das Wintersemester.
  • Die genauen Termine zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes:
    http://www.pags.pa.uni-muenchen.de/bachelor/musikwissenschaft/index.html
  • Wie: Die obligatorische Anmeldung zur Bachelorarbeit findet über Ihre Betreuung beim Prüfungsamt statt, das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit finden Sie hier:
    http://www.pags.pa.uni-muenchen.de/bachelor/musikwissenschaft/formular_musikwiss.html
    Auf dem Anmeldeformular füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person aus und lassen den zweiten Abschnitt (Thema der Bachelorarbeit, Datum, Unterschrift, Stempel) von Ihrem/r Betreuer/in ausfüllen, der das Formular an das Prüfungsamt weiterleitet.
  • Verspätet eingereichte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden.
  • Zur Disputation werden Sie automatisch im Rahmen der Anmeldung zur Bacheloarbeit vom Prüfungsamt (PAGS) angemeldet. Im LSF müssen Sie sich nicht selbst anmelden.
  • Einen Nachweis über Ihre Anmeldung zur Bachelorarbeit sowie zur Disputation können Sie sich in Ihrem Account in LSF als PDF generieren lassen.

Bearbeitung

  • Die Bearbeitungsdauer beträgt genau 10 Wochen.
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nicht möglich, außer im Krankheitsfall und bei ähnlichen schwerwiegenden, nicht selbst zu vertretenden Gründen. Wenden Sie sich dann an das Prüfungsamt.
  • Strukturieren Sie Ihren Arbeitsprozess rechtzeitig und so, dass Sie genügend Zeit haben, auf inhaltliche, organisatorische und technische Schwierigkeiten zu reagieren.
  • Scheuen Sie sich nicht, Ihre Betreuung per Mail und vor allem in der Sprechstunde in Anspruch zu nehmen.

Abgabe

  • Die Arbeiten (2 gebundene Exemplare der Bachelorarbeit) sind persönlich bei Frau Pötschke, Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften, Hauptgebäude, Raum D 203, abzugeben.
  • Den zwei gedruckten Exemplaren der Bachelorarbeit ist eine identische elektronische Fassung beizufügen nur im PDF-Format [Textteil als eine Datei, Anhänge ggf. sinnvoll als einzelne Datei(en)] und auf einem [in Zahlen: 01] Datenträger, wahlweise CD-Rom oder USB-Stick.
  • Am Ende der schriftlichen Ausarbeitung haben Sie mit einer Eigenständigkeitserklärung schriftlich zu versichern, dass Sie Ihre Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit.

Nach der Abgabe

  • Den Termin für die Disputatio, also das Fachgespräch über Ihre Bachelorarbeit, machen Sie mit Ihrer Betreuung aus. Eine separate Anmeldung im LSF ist nicht nötig.
  • Studienabschluss und Zeugnis: Wenn Sie in dem Semester der Bachelorarbeit Ihr Studium insgesamt abschließen, weisen Sie die Dozent:innen der letzten Prüfungsleistungen darauf hin, dass die Note möglichst bis Ende Februar / Ende August im LSF vorab eingetragen sein sollte. Die Studierenden sehen diesen Eintrag nicht, aber das Prüfungsamt, welches die Noten braucht, um das Abschlusszeugnis zu erstellen.

Wiederholung?

  • Die Bachelorarbeit kann bei einer Bewertung, die schlechter als „ausreichend“ (4,0) ist, einmal im nächstmöglichen regulären Termin wiederholt werden. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
  • Eine Rückgabe des Themas der Bachelorarbeit ist beim Wiederholungsversuch nur dann möglich, wenn die oder der Studierende bei der ersten Anfertigung ihrer oder seiner Bachelorarbeit von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.

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