Institut für Musikwissenschaft
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Prüfungen und Studiendauer MA

Auf dieser Seite:

Prüfungen im aktuellen Semester

Obligatorische Prüfungsanmeldung im Wintersemester 2023/24:

Prüfungsanmeldung für Termin 01: 08.01. - 26.01.2024

Prüfungsanmeldung für Termin 02: 11.03. - 14.03.2024

Belegung erfolgt online über LSF.

Achtung: Termin 02 ist KEIN Auswahltermin! Es ist ein Nachholtermin bei Nicht-Bestehen oder bei einer Entschuldigung mit Attest beim ersten Termin. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn man zum Termin 01 angemeldet war.

 

Prüfungstermine und Abgabefristen im Wintersemester 2023/24

Tabelle als PDF-Datei (Termin 01 und 02) 

ACHTUNG: Die Prüfung "P 1 (PStO 2018): Musik in Quelle und Schrift (Strigl/Holzer), Freitag, 22.3., 14-16 Uhr" findet nicht wie angesetzt statt und muss verschoben werden. Bitte wenden Sie sich an Frau Dr.
Stefanie Strigl (st.strigl@lmu.de)

Abgabe Hausarbeiten und schriftliche Dokumentationen

in der Regel der 15. März

Probleme bei der Prüfungsanmeldung?

Bitte wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an das Prüfungsmanagement Musikwissenschaft, Dr. Agathe Schmiddunser (agathe.schmiddunser@lrz.uni-muenchen.de), nicht vergessen: vollen Namen und Matrikelnummer angeben!

Allgemeine Regelungen zu Prüfungen

Prüfungsleistungen

Die im Laufe des Studiums absolvierten Module schließen Sie durch verschiedene Prüfungsleitungen ab. "Prüfungsleistung" meint grundsätzlich alle Leistungsnachweise in Ihrem Studium: von Klausuren über Referate und Hausarbeiten bis hin zu schriftlichen Dokumentationen o.ä. Die Prüfungen werden entweder mit bestanden/nicht bestanden bewertet oder mit Noten, die in die Endnote des Masterstudiums mit eingehen. Anzahl, Art und Umfang der Prüfungsleistungen pro Lehrveranstaltung/Modul regelt die PStO in der Anlage 2.

Anmeldung zu den Prüfungen via LSF

  • Die Anmeldung ist für ALLE Prüfungen in Ihrem Studium zwingend erforderlich.
  • Die Anmeldung erfolgt durch die Studierenden gegen Ende der Vorlesungszeit online über LSF und ist NUR innerhalb dieses Anmeldezeitraums möglich.
  • Achtung bei Wahpflichtmodulen: wenn Sie sich einmal für eine eine Modulprüfung angemeldet haben, müssen Sie die Prüfung in diesem Modul bis zum Ende des Studiums bestehen. Ein Ersatz durch andere Wahlpflichtmodule ist nicht möglich.
  • Nachträgliche Anmeldungen erfolgen ausschließlich in Ausnahmefällen, dann persönlich im Prüfungsamt.
  • Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nach der Anmeldefrist nicht mehr möglich. Wenn Sie zur Klausur nicht erscheinen oder eine Arbeit nicht abgeben, wird die Bewertung „nicht bestanden“ eingetragen.
  • Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies umgehend dem Prüfungsamt per Attest anzeigen, andernfalls wird die Bewertung „nicht bestanden“ eingetragen.

Wiederholung von Prüfungen

  • Fast alle Prüfungen im MA Musikwissenschaft sind bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholbar, jeweils zum nächsten angebotenen Termin und im Rahmen der Höchststudiendauer. Einzig das Abschlussmodul (Masterarbeit) ist nur einmal wiederholbar. Für Klausuren werden i.d.R. zeitnahe Wiederholungsmöglichkeiten (Termin 02) angeboten.
  • Wer sich zur Prüfung anmeldet und nicht antritt, ist 1x durchgefallen. Nur eine ordnungsgemäße Krankmeldung mit einem ärztlichen Attest direkt beim Prüfungsamt erlaubt einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt!

Notenverbesserung

Die Wiederholung von Prüfungen zur Notenverbesserung ist einmal möglich (vgl. PStO § 11 Abs. 9), unter folgenden Voraussetzungen:

  • die Prüfungsleistung muss benotet sein (nicht: bestanden / nicht bestanden)
  • der Besserungsversuch wird zum nächsten regulären Termin angetreten
  • der Besserungsversuch ist nur einmal möglich, es gilt dann die bessere Note (eine Verschlechterung ist also ausgeschlossen)
  • die Regelung gilt nicht für die Masterarbeit

Masterarbeit

Bitte beachten Sie die Informationen im Menüpunkt Masterarbeit.

Prüfungsamt

Zuständig für die Prüfungsverwaltung des Masterstudiengangs Musikwissenschaft ist das

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften PAGS
LMU-Hauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1, D-80539 München
Homepage siehe unter weiterführende Links

Regelungen zur Studiendauer

Regelstudienzeit

Das Masterstudium soll bis zum Ende des 4. Fachsemesters abschlossen werden (PStO § 5 Abs. 2).

Höchststudienzeit

Es gilt (siehe u.a. PStO §§ 5, 11, 19, 31):

  • Beurlaubungen (nimmt die Studentenkanzlei vor) gelten nicht als Fachsemester.
  • Das MA-Abschlussmodul soll im 4. Fachsemester, kann im 5. Fachsemester und muss im 6. Fachsemester erfolgreich abgeschlossen sein, wobei das Abschlussmodul nach dem 5. Fachsemester als einmal nicht bestanden gilt und die Prüfung nur einmal wiederholt werden darf (zum nächstmöglichen regulären Termin).
  • Ist das MAA nicht bis Ende dieses 6. Semesters bestanden, gilt es als endgültig nicht bestanden und das Masterstudium Musikwissenschaft kann somit weder an der LMU noch an einer anderen Universität der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden.
  • Weitere Prüfungsleistungen können auch nach derm erfolgreichen Ablegen des MAA erbracht werden, allerdings nicht später als bis Ende des 7. Fachsemesters. Sind bis Ende des 7. Semesters nicht sämtliche erforderlichen ECTS in Haupt- und Nebenfach erbracht, gilt das gesamte BA-Studium als endgültig nicht bestanden und das Masterstudium Musikwissenschaft kann somit weder an der LMU noch an einer anderen Universität der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden.
  • Im Zweifelsfall gilt die Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Masterstudiengang Musikwissenschaft (2018) vom 5. April 2018 und die PStO des Gemeinsamen geistes- und sozialwissenschaftlichen Profilbereichs (2012 bzw. 2020).