Institut für Musikwissenschaft
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Prüfungen KMT in der Musikwissenschaft

Auf dieser Seite:

Prüfungen Musikwissenschaft für KMT im aktuellen Semester

Obligatorische Prüfungsanmeldung im Sommersemester 2024

Prüfungsanmeldung für Termin 01: 17.06. - 28.06.2024

Prüfungsanmeldung für Termin 02: 02.09. - 06.09.2024

 

Belegung erfolgt online über LSF.

Achtung: Termin 02 ist KEIN Auswahltermin! Es ist ein Nachholtermin bei Nicht-Bestehen oder bei einer Entschuldigung mit Attest beim ersten Termin. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn man zum Termin 01 angemeldet war.

 

Prüfungstermine und Abgabefristen im Sommersemester 2024:

Tabelle als PDF-Datei mit Raumverlinkung (Termin 01 und 02)

 

Abgabe Hausarbeiten und schriftliche Dokumentationen

in der Regel der 15. September

Probleme bei der Prüfungsanmeldung?

Bitte wenden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist an das Prüfungsmanagement Musikwissenschaft, Dr. Agathe Schmiddunser (agathe.schmiddunser@lrz.uni-muenchen.de), nicht vergessen: vollen Namen und Matrikelnummer angeben!

Allgemeine Regelungen zu Prüfungen

Prüfungsleistungen

Die im Laufe des Studiums absolvierten Module schließen Sie durch verschiedene Prüfungsleitungen ab. "Prüfungsleistung" meint grundsätzlich alle Leistungsnachweise in Ihrem Studium: von Klausuren über Referate und Hausarbeiten bis hin zu schriftlichen Dokumentationen und Aufführungen. Die Prüfungen werden entweder mit bestanden/nicht bestanden bewertet oder mit Noten, die in die Endnote des Studiums mit eingehen. Anzahl, Art und Umfang der Prüfungsleistungen pro Lehrveranstaltung/Modul regelt die PStO in der Anlage 2.

Anmeldung zu den Prüfungen via LSF

  • Die Anmeldung ist für ALLE Prüfungen in Ihrem Studium zwingend erforderlich.
  • Die Anmeldung erfolgt durch die Studierenden gegen Ende der Vorlesungszeit online über LSF und ist NUR innerhalb dieses Anmeldezeitraums möglich.
  • Achtung, bei allen Wahlpflichtmodulen gilt: wenn Sie sich einmal für eine eine Modulprüfung angemeldet haben, müssen Sie die Prüfung in diesem Modul bis zum Ende des Studiums bestehen. Ein Ersatz durch andere Wahlpflichtmodule ist nicht möglich.
  • Nachträgliche Anmeldungen erfolgen ausschließlich in Ausnahmefällen, dann persönlich im Prüfungsamt.
  • Ein Rücktritt von einer Prüfung ist nach der Anmeldefrist nicht mehr möglich. Wenn Sie zur Klausur nicht erscheinen oder eine Arbeit nicht abgeben, wird die Bewertung „nicht bestanden“ eingetragen.
  • Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies umgehend dem Prüfungsamt per Attest anzeigen, andernfalls wird die Bewertung „nicht bestanden“ eingetragen.

Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten

Bitte beachten Sie die Hilfestellungen und Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Musikwissenschaft

Wiederholung von Prüfungen

  • Die musikwissenschaftlichen Prüfungen in KMT sind bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholbar, jeweils zum nächsten angebotenen Termin und im Rahmen der Höchststudiendauer.
  • Wer sich zur Prüfung anmeldet und nicht antritt, ist 1x durchgefallen. Nur eine ordnungsgemäße Krankmeldung mit einem ärztlichen Attest direkt beim Prüfungsamt erlaubt einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt!

Notenverbesserung

k.A. (regelt die PStO, ggf. die KMT-Koordination fragen)

Prüfungsamt

Zuständig für die Prüfungsverwaltung ist das

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften PAGS
LMU-Hauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1, D-80539 München
Homepage siehe unter weiterführende Links