Institut für Musikwissenschaft
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Studienordnung

Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft vom 16. März 2010.

Die Studienordnung von 2009 und die Änderungssatzungen sind auf den Seiten des Prüfungsamtes hinterlegt und können > hier abgerufen werden.

Was ist die Prüfungs- und Studienordnung?

Die Prüfungs- und Studienordnung ist die Rechtsgrundlage für Ihr Studium. Sie legt u.a. verbindlich fest, welche Module und Lehrveranstaltungen Sie im Laufe des Studiums erfolgreich absolvieren und welche Prüfungen Sie dafür ablegen müssen. Von besonderer Bedeutung und eine praktische Hilfestellung für Ihre Studienplanung ist die sogenannte Anlage 2 - eine Tabelle auf den letzen sechs Seiten der PO.

Die Anlage 2 der Studienordnung beinhaltet alle grundlegenden Informationen zu Modulen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen - und beantwortet Fragen wie:

  • Welche Module muss ich verpflichtend absolvieren? (Pflichtmodule P)
  • Welche Wahlpflichtmodule gibt es? (Wahlpflichtmodule WP)
  • Welche Lehrveranstaltungen gehören zu diesen Modulen?
  • Handelt es sich dabei um Vorlesungen, Seminare, Praktika ...?
  • Werden die Module/Lehrveranstaltungen im Winter- oder Sommersemester angeboten?
  • Für welches Fachsemester sind die Module/Lehrveranstaltungen vorgesehen?
  • Wie viele Semesterwochenstunden sind dafür veranschlagt?
  • Wie viele ECTS-Punkte kann ich damit erwerben?
  • Gibt es Zulassungsvoraussetzungen für die Module/Lehrveranstaltungen - oder die Prüfungen?
  • Welche Prüfungen kommen auf mich zu: Klausur, Hausarbeit, Übungsaufgaben, Referat ...?
  • Welchen Umfang haben diese Prüfungen, wie lang muss z.B. meine Hausarbeit sein ?
  • Handelt es sich dabei um Modulprüfungen oder werden die Lehrveranstaltungen einzeln abgeprüft?
  • Bekomme ich dafür eine Note - oder geht es um die Wertung "bestanden/nicht bestanden"?
  • Wie oft kann ich die Prüfung wiederholen, wenn es nicht auf Anhieb klappen sollte?
  • ...

Bei Fragen zur Prüfungs- und Studienordnung bzw. zur Anlage 2 wenden Sie sich bitte an Ihre Studiengangskoordination oder das Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften.

Weitere Informationen zu Prüfungen

Prüfung: Das Wort "Prüfung" meint nicht grundsätzlich "Klausur". Die Prüfungen − oder besser: Leistungsnachweise − reichen von Referaten über Übungsaufgaben, Berichte, Protokolle oder Hausarbeiten bis hin zu Klausuren. Zahl, Art und Umfang der Prüfungsleistungen pro Lehrveranstaltung/Modul regelt die Prüfungs- und Studienordnung bzw. Anlage 2.

Wiederholung von Prüfungen: Bei Nichtbestehen einer Prüfung muss die jeweilige Veranstaltung zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden. Grundsätzlich sind alle Prüfungen im Bachelorstudiengang Musikwissenschaft beliebig oft wiederholbar (im Rahmen der Gesamtstudiendauer). Es gibt allerdings eine Ausnahme: Nur ein einziges Mal wiederholbar sind die Prüfungen des Abschlussmoduls P 11 (Bachelorarbeit und Disputation). Für manche Prüfungen (Klausuren in Vorlesungen etc.) können zeitnahe Wiederholungsmöglichkeiten angeboten werden, die jeweiligen Termine werden in der Veranstaltung und auf der Instituts-Homepage unter Aktuelles oder auf den Seiten des Prüfungsamtes bekannt gegeben.

Anmeldung zu den Prüfungen: Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über LSF und ist bindend, das heißt ein Rücktritt von einer Prüfung ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen wird Ihnen die Bewertung „nicht bestanden“ eingetragen. Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an einer Prüfung teilnehmen können, müssen Sie dies umgehend dem Prüfungsamt mit einem Attest kundtun, andernfalls wird Ihnen ebenfalls die Bewertung „nicht bestanden“ eingetragen.

 

Prüfungsamt

Zuständig für den Bachelorstudiengang Musikwissenschaft (ebenso wie für alle anderen Bachelor- und Masterstudiengänge des Departments Kunstwissenschaften) ist das:

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften PAGS
LMU-Hauptgebäude, Geschwister-Scholl-Platz 1, D-80539 München

Öffnungszeiten, aktuelle Meldungen und alle wichtigen prüfungsrelevanten Informationen finden Sie auf der Website des Prüfungsamts: hier klicken