Institut für Musikwissenschaft
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Bachelorarbeit

Was ist eine Bachelorarbeit?

  • Die Bachelorarbeit ist eine Modulteilprüfung,
  • umfasst ca. 80.000 Zeichen (ohne LZ),…
  • soll innerhalb einer Bearbeitungsfrist von 10 Wochen erstellt werden...
  • und „soll zeigen, dass die oder der Studierende in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist [10 Wochen] ein Problem aus ihrem oder seinem Fach selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten"
    (PStO B.A. Musikwissenschaft Hauptfach, § 14, Absatz 2).

Wann wird die Bachelorarbeit geschrieben?

  • Das Erstellen der Bachelorarbeit ist für das 6. Fachsemester (Sommersemester) vorgesehen, kann in Ausnahmefällen aber auch im Wintersemester (5. oder 7. Fachsemester) geschrieben werden.
  • Bitte beachten Sie anhand Ihres Transcripts und der Anlage II, welche weiteren Lehrveranstaltungen Sie ggf. in diesem letzten Semester noch absolvieren müssen.

Wer betreut die Bachelorarbeit?

  • „Die Bachelorarbeit wird von einer […] zur ersten oder zum ersten Prüfenden bestellten Person betreut (Betreuerin oder Betreuer)"
    (PStO B.A. Musikwissenschaft Hauptfach, § 14, Absatz 3)
  • Bitte nehmen Sie selbständig und rechtzeitig mit einem Dozenten des Institutes Kontakt auf, der dann über die endgültige Annahme des Kandidaten entscheidet.
  • Zur Betreuung stehen derzeit folgende DozentInnen zur Verfügung:
    Prof. Dr. Hartmut Schick
    Prof. Dr. Irene Holzer
    Prof. Dr. Wolfgang Rathert
    Dr. Magdalena Zorn
  • In zu begründenden Einzelfällen kann die Liste um weitere Betreuer erweitert werden, bitte fragen Sie bei Interesse Ihre Studiengangskoordination.

Themenfindung?

  • „Die oder der Studierende kann Themenwünsche äußern; die Betreuerin oder der Betreuer ist hieran nicht gebunden. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.“
    (PStO B.A. Musikwissenschaft Hauptfach, § 14, Absatz 4)
  • Bitte vereinbaren Sie möglichst erst dann einen Termin bei dem von Ihnen gewünschten Betreuer, wenn Sie bereits eine Themenvorstellung haben.

Schritte zur Anmeldung

  • Die Dozentenwahl und Themenfindung sollte in dem Semester erfolgen, das dem Semester vorangeht, in dem die Bachelorarbeit geschrieben werden soll, und spätestens zu Beginn dieses letzten Semesters abgeschlossen sein.

  • die Anmeldung erfolgt in der Regel im April/Mai für das Sommersemester, im Oktober für das Wintersemester.
    Die genauen Termine zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes:
    http://www.pags.pa.uni-muenchen.de/bachelor/musikwissenschaft/index.html

  • Wie: Die obligatorische Anmeldung zur Bachelorarbeit findet über Ihren Betreuer beim Prüfungsamt statt, das Formular zur Anmeldung der Bachelorarbeit finden Sie hier:
    http://www.pags.pa.uni-muenchen.de/bachelor/musikwissenschaft/formular_musikwiss.html
    Auf dem Anmeldeformular füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person aus und lassen den zweiten Abschnitt (Thema der Bachelorarbeit, Datum, Unterschrift, Stempel) von Ihrem/r Betreuer/in ausfüllen, der das Formular an das Prüfungsamt weiterleitet.
  • Verspätet eingereichte Anmeldeformulare können nicht berücksichtigt werden.
  • Zur Disputation werden Sie automatisch im Rahmen der Anmeldung zur Bacheloarbeit vom Prüfungsamt (PAGS) angemeldet. Im LSF müssen Sie sich nicht selbst anmelden.
  • Einen Nachweis über Ihre Anmeldung zur Bachelorarbeit sowie zur Disputation können Sie sich in Ihrem Account in LSF als PDF generieren lassen.

Bearbeitung

  • Die Bearbeitungsdauer beträgt genau 10 Wochen.
  • Eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist ist nicht möglich.
  • Strukturieren Sie Ihren Arbeitsprozess rechtzeitig und so, dass Sie genügend Zeit haben, auf inhaltliche, organisatorische und technische Schwierigkeiten zu reagieren.
  • Scheuen Sie sich nicht, Ihren Betreuer per Mail und vor allem in der Sprechstunde in Anspruch zu nehmen.

Abgabe

  • Die Arbeiten (2 gebundene Exemplare der Bachelorarbeit) sind persönlich bei Frau Pötschke, Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften, Hauptgebäude, Raum D 203, abzugeben.
  • Den zwei gedruckten Exemplaren der Bachelorarbeit ist eine identische elektronische Fassung beizufügen nur im PDF-Format [Textteil als eine Datei, Anhänge ggf. sinnvoll als einzelne Datei(en)] und auf einem [in Zahlen: 01] Datenträger, wahlweise CD-Rom oder USB-Stick.
  • Am Ende der schriftlichen Ausarbeitung haben Sie mit einer Eigenständigkeitserklärung schriftlich zu versichern, dass Sie Ihre Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt haben.
  • Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis sowie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit.

Informationen zur Regelstudienzeit

Das BA-Studium soll bis zum Ende des 6. Fachsemesters (= Sommersemester) abschlossen werden (Studien- und Prüfungsordnung. Kurz: StPO §5 Satz 2).

Ausnahmen:

  • Das BA-Abschlussmodul (BA-Arbeit und Disputation. Kurz: BAA) kann auch im 7. Fachsemester abgelegt werden (= Wintersemester). Wenn das BAA bis zum Ende des 7. Fachsemester allerdings nicht abgelegt wurde, gilt dies automatisch als einmal nicht bestanden (eine gesonderte Mitteilung durch das Prüfungsamt erfolgt nicht).
  • Es ist eine einmalige Wiederholung des BAA zum nächstmöglichen Termin, also zum 8. Semester (= Sommersemester) möglich. Ist das BAA nicht bis Ende dieses 8. Semesters bestanden, gilt es als endgültig nicht bestanden und das Studium kann somit weder an der LMU noch an einer anderen Universität abgeschlossen werden.
  • Weitere Prüfungsleistungen können auch nach Ablegen der BAA erbracht werden, allerdings nicht später als bis Ende des 9. Fachsemester (= Wintersemester), da ein 10. Fachsemester in unserer Studienordnung nicht vorgesehen ist. Sind bis Ende des 9. Semesters nicht sämtliche erforderlichen ECTS erbracht, gilt das gesamte BA-Studium als endgültig nicht bestanden und kann weder an der LMU noch an einer anderen Universität abgeschlossen werden.

Siehe: StPo §5, §19, §31

Achtung:

In einigen Nebenfächern gelten zum Teil andere Regelungen und Fristen!
So beträgt die maximale Studiendauer bspw. im Nebenfach Kunst, Musik, Theater abweichend zum Hauptfach Musikwissenschaft nur 8 Fachsemester. Das heißt, im Nebenfach müssen sämtliche Leistungen bis Ende des 8. Fachsemester erbracht worden sein, sonst gilt das gesamte BA-Studium als endgültig nicht bestanden und kann weder an der LMU noch an einer anderen Universität abgeschlossen werden.

 

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