Institut für Musikwissenschaft
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Nachweise, Literaturverzeichnis

Zitate

  • Sämtliche Textpassagen, die wörtlich aus anderen Texten übernommen sind, gehören in Anführungszeichen, mit anschließender Fußnote und Nachweis mit Seitenzahl.
  • Sind die Zitate länger (als Faustregel kann etwa gelten: mehr als 50 Wörter), können sie abgesetzt und eingerückt werden, ggf. auch mit einfachem Zeilenabstand und/oder mit kleinerer Schrift.
  • Zitate aus dem Englischen, Französischen und Italienischen können im Original wiedergegeben werden, weniger gängige Sprachen sollten besser übersetzt werden. Wenn man einen Text übersetzt, steht die deutsche Übersetzung im Haupttext, der Originaltext erscheint in einer unmittelbar dahinter gesetzten Fußnote.
  • Sämtliche Textpassagen, die dem Sinn nach von anderen Autoren stammen (Paraphrase), müssen ebenfalls mit Seitenzahl durch eine Fußnote nachgewiesen werden. In der Fußnote werden solche Paraphrasen in der Regel durch ein „Vgl.“ („vergleiche“), gelegentlich auch durch „Siehe“ markiert. (Bei wörtlichen Zitaten sind diese einleitenden Wörtchen allerdings fehl am Platz!)
  • Wichtig ist: Es muss stets erkennbar sein, welche Gedanken übernommen wurden, also nicht von Ihnen selbst stammen. Alles, was nicht auf eigene Beobachtung oder Deutung zurückgeht, muss in Fußnoten nachgewiesen werden!
  • Zitate können ggf. in den eigenen Satzzusammenhang eingepasst werden. Dazu notwendige Auslassungen oder grammatikalische Anpassungen werden mit […] bzw. mit eckigen Klammern markiert.
  • Zitate innerhalb von Zitaten stehen in einfachen Anführungszeichen.

Literaturangaben

Bei den hier vorgestellten Richtlinien zum Zitieren handelt es sich nicht um ehern feststehende Gesetze, sondern um Vorschläge, die sich in der Praxis bewährt haben. Ob nun zwischen Werktitel und Verlagsort ein Komma oder ein Punkt steht, ist für das Gelingen der Arbeit nicht von Bedeutung – wohl aber, ob das Format der Fußnoten einheitlich, vollständig und nachvollziehbar den Leser informiert. Solange Sie diese Kriterien beachten, sind Sie auf der sicheren Seite.

a. Im Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis listet die in den Fußnoten zitierte Literatur (und ausschließlich diese!) auf, in alphabetischer Sortierung der Autorennachnamen. Angegeben wird hier nicht die konkrete Stelle, die Sie zitiert haben, sondern der Gesamttext, also die Monographie oder der Aufsatz im vollen Umfang.
Im Folgenden werden jene Zitierweisen aufgeführt, die einen Großteil der gängigen Literaturtypen abdecken und für die meisten geisteswissenschaftlichen Arbeiten sinnvoll sind. Weitere Fallbeispiele und solche, die seltener begegnen dürften, finden Sie bei Matthew Gardner und Sara Springfield, Musikwissenschaftliches Arbeiten. Eine Einführung, Kassel 2014.

1. Selbständige Literatur

Bücher (Monographien)

  • Autor [Nachname, Vorname], Titel. Untertitel (ggf. Reihe Bd.), Ort (ggf. Auflage)Jahr
  • Beispiel: Gardner, Matthew/Springfield, Sara, Musikwissenschaftliches Arbeiten. Eine Einführung, Kassel 2014
  • auch mehrere Verfassern sind möglich
  • Beispiel: Dahlhaus, Carl/Eggebrecht, Hans Heinrich, Was ist Musik?, Wilhelmshaven 1985
  • bei mehr als drei Verfassern oder Verlagsorten: Nennung des alphabetisch ersten Verfassers oder Orts + u. a.

Bücher mit einem (oder mehreren) Herausgebern (= Herausgeberschriften)

  • Titel. Untertitel, hrsg. von Herausgeber [Name Nachname], (ggf. Reihe Bd.), Ort (ggf. Auflage)Jahr
  • Beispiel: Musikwissenschaft – eine verspätete Disziplin? Die akademische Musikforschung zwischen Fortschrittsglauben und Modernitätsverweigerung, hrsg. von Anselm Gerhard, Stuttgart u. a. 2000
  • bei mehr als drei Herausgebern: Nennung des alphabetisch ersten Herausgebers + u. a.
  • Beispiel: Konstruktivität von Musikgeschichtsschreibung. Zur Formation musikbezogenen Wissens, hrsg. von Sandra Danielczyk u. a. (Studien und Materialien zur Musikwissenschaft 69), Hildesheim u. a. 2012
  • auch Körperschaften (Institute, Universitäten) sind als Hg. möglich
  • Beispiel: Der Prinzipal. Clemens Krauss. Fakten, Vergleiche, Rückschlüsse, hrsg. vom Clemens-Krauss-Archiv Wien, Tutzing 1988
  • Zusatzinformationen, Übersetzer können auf die gleiche Weise angegeben werden. Achtung: Anders als Zitate oder Aufsatztitel sollten Sie diese Art von Nebentexten auf Deutsch anführen. Der Informationswert einer authentischen Angabe wie “ed., transl. and introd. by” ist zu vernachlässigen.
  • Beispiel: Dressler, Gallus, Praecepta musicae poeticae, neu hrsg., übers., annotiert u. indiziert von Robert Forgács (Studies in History of Music Theory and Literature, 3), Urbana/Chicago 2007

Sonderfall: Reprints
Gelegentlich werden bedeutende Werke, häufig musiktheoretische Traktate, nachgedruckt, d.h. das historische Druckbild wird beibehalten, die Quelle faksimiliert. Wenn Sie eine solche Ausgabe benutzen, müssen Sie das angeben, denn sie nutzen ja in aller Regel nicht den wertvollen historischen Originaldruck, aber ebensowenig das Werk eines auf wundersame Weise auferstandenen Autors (Bach, Carl Philipp Emanuel 1997, S. 65 wäre so ein gelegentlich zu lesender Fall...).

  • Beispiel: Koch, Heinrich Christoph, Musikalisches Lexikon, Frankfurt am Main 1802, Faksimile-Reprint, hrsg. u. mit einer Einführung versehen von Nicole Schwindt, Kassel u. a. 2001

2. Unselbständige Literatur

Texte, die nicht in Buchform physisch in Erscheinung treten, sondern innerhalb größerer Publikationen zu finden sind, werden „unselbständig“ genannt. Beim Zitieren solcher Schriften, die einen Großteil der publizierten wissenschaftlichen Literatur ausmacht, muss jeweils die vollständige Angabe der selbständigen Publikation nach den oben aufgeführten Regeln mitangegeben werden!

Aufsatz in einer Zeitschrift

  • Autor [Nachname, Vorname], „Titel. Untertitel“, in: Titel der Zeitschrift Band [ggf. Heftnr.] (Erscheinungsjahr), Seitenangaben des gesamten Aufsatzes
  • Beispiel: Kerman, Joseph, „How We Got into Analysis, and How to Get out“, in: Critical inquiry 7.2 (1980), S. 311–331

Beitrag in einem Sammelband

  • Autor [Nachname, Vorname], „Titel. Untertitel“, in: Titel. Untertitel des Sammelbandes, hrsg. von Herausgeber [Vorname Nachname], Ort (ggf. Auflage)Jahr, Seitenangaben des gesamten Aufsatzes
  • Beispiel: Rehding, Alexander, „Dahlhaus zwischen Tonalität und tonality“, in: Carl Dahlhaus und die Musikwissenschaft. Werk, Wirkung, Aktualität, hrsg. von Hermann Danuser, Peter Gülke und Norbert Miller, Schliengen 2011, S. 321–334

Lexikonartikel
Konversationslexika (Brockhaus, dtv usw.) werden in keinem Fall genannt, es handelt sich hier nicht um wissenschaftliche Literatur! Ausnahme: Historische Lexika, die als Quellen dienen könnten. Artikel von Autoren in Fachlexika können zitiert werden wie Aufsätze:

  • Nachname, Vorname des Artikelautors [sofern vorhanden, andernfalls „[o. A.]“ (= ohne Autor)], Art. „Titel des Lexikonartikels“, in: Titel des Lexikons, hrsg. von Herausgebername [Vorname Nachname] Band [in dem sich der Artikel befindet], Ort Jahr [des Bandes, in dem sich der Artikel befindet], Seitenzahl [bzw. Spaltenzahl]
  • Beispiel: [o. A.], Art. „Bach, P. D. Q.“, in: Die Musik in Geschichte und Gegenwart. Zweite, neubearbeitete Ausgabe, Personenteil 1, hrsg. von Ludwig Finscher, Kassel u. a. 1999, Sp. 1551–1552
  • oder nach der Online-Ausgabe: [o. A.], Art. „Bach, P. D. Q.“, in: MGG online, hrsg. von Laurenz Lütteken, Kassel u. a. 2016 (Version 1999)

3. Musikalien

Musikalien stellen als Gegenstand einer Bibliographie gelegentlich ein Problem dar. Häufig fehlen den Ausgaben Datierungen, manchmal auch Orte, gelegentlich findet sich statt eines Publikationsdatums nur ein Copyright-Nachweis. Umso wichtiger ist es, die Informationen, die zur zweifelsfreien Identifikation der von Ihnen verwendeten Ausgabe beitragen, sauber anzugeben. Größtmögliche Verlässlichkeit bieten kritische Gesamtausgabe, denen Sie im Zweifel ihr Vertrauen schenken können. Nicht nur enthalten Sie die nötigen bibliographischen Angaben, sondern vor allem – und im Gegensatz zu vielen praktischen Ausgaben – einen zuverlässigen Notentext und Hinweise zu dessen Zustandekommen!

Beachtung schenken sollten Sie allen auf dem Titelblatt vorhandenen Angaben, auch wenn nicht alle für eine bibliographische Erfassung übernommen werden müssen. Zum Werktitel gehören in jedem Fall Opus- oder Werkverzeichnisnummer, in der Regel auch Besetzungsangaben. Auch die Form der Ausgabe (Klavierauszug, Studienpartitur, Stimmauszug usw.) sollten Sie nennen. Bei modernen Ausgaben gibt es in der Regel auch einen Herausgeber, den Sie dann natürlich mitangeben. Gerade bei Drucken, die nicht einer Gesamtausgabe entstammen und die mit Ausgaben zum Herausgeber o. ä. geizen, können auch technische Daten relevant sein: die Platten- oder Verlagsnummer des Drucks oder auch die RISM-Nummer. Anders als bei Textbüchern ist es bei Notenausgaben durchaus üblich, zusätzlich zum Verlagsort auch den Verlag selbst anzugeben, um Zweideutigkeiten (etwa Leipzig 1823) zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt für Musikalien, was auch für Monographien und Herausgeberschriften gilt, d. h. sie erhalten das Standardformat:

  • Komponist [Nachname, Vorname], Werktitel [ggf. mit allen Angaben], Art der Ausgabe, Verlagsort: Verlag Jahr
  • Beispiel: Zemlinsky, Alexander, Eine florentinische Tragödie op. 16. Oper in einem Aufzug, Klavierauszug mit Text vom Komponisten (UE Nr. 5662), Wien: Universal Edition 1916 [Nachdruck 1990]

Gesamt- oder Denkmälerausgaben können als Reihen aufgefasst werden.

  • Beispiel: Wagner, Richard, Chorwerke, mit einer Dokumentation zum Thema: Wagner und der Chor und zu den Chorwerken Richard Wagners, hrsg. von Reinhard Kapp (Sämtliche Werke 16). Mainz: B. Schott’s Söhne 1993
  • Beispiel: Rore, Cipriano de, Opera Omnia I, hrsg. von Bernhard Meier (Corpus mensurabilis musicae 14,1), [Rom:] American Institute of Musicology 1959

Sogar unselbständige Publikationen sind denkbar, etwa im Falle von kürzeren Einzelstücke aus Sammelausgaben - im Beispiel ein Liederzyklus:

  • Beispiel: Ritter, Alexander, „Schlichte Weisen: Fünf Gedichte von Felix Dahn, Op. 2 (1871)“, in: Selected Songs of the Munich School 1870–1920, hrsg. von Robert W. Wason und Valerie Errante (Recent Researches in Music of the Nineteenth and early Twentieth Century, 54), Middleton: A-R Editions 2010, S. 1–12

Eine Sonderbehandlung verdienen Musikhandschriften, da es sich um Einzelexemplare handelt. Sie werden üblicherweise anhand der Bibliotheks- bzw. der RISM-Sigle benannt, über die sie bei den Bibliotheken angefragt und gefunden werden können. (Der normale OPAC hilft hier oft nicht weiter, größere Bibliotheken besitzen ggf. eigene Kataloge für Handschriften und alte Drucke, s. o.) Auch die zunehmende Verfügbarkeit von Digitalisaten dieser wertvollen Bände ändert an diesem Usus vorerst nichts.

  • Beispiel: Rore, Cipriano de, Motetten (Chorbuch), D-Mbs, Mus. ms. B 1559

 4. Internetseiten

Nur wissenschaftliche Beiträge im Internet sollten als Literatur in die Bibliographie aufgenommen werden. Eine Definition „wissenschaftlicher Beiträge“ ist schwierig, Mindestanforderung ist jedoch die Angabe von Autor und Titel auf der Seite. Zudem sollte die Seite von einer anerkannten öffentlichen Institution bzw. deren Angehörigen ins Netz gestellt worden sein, also z. B. durch ein Museum, eine Universität, einen Verlag, ein Online-Journal. Studentische Arbeiten, allgemeine, z. B. touristische Informationen oder Reise-/ Erfahrungsberichte von Privatpersonen können nicht als wissenschaftliche Literatur in die Bibliographie aufgenommen werden. (Wie für Konversationslexika gilt als Einschränkung: Quellenwert können auch solche Publikationen besitzen!)
Gerade bei Arbeiten zur modernen/zeitgenössischen Musik stellen Internetressourcen häufig eine wichtige oder die einzige Informationsquelle dar. Sie können in einer Arbeit Verwendung finden, allerdings sollte ihr Aussagecharakter sowie der Quellenwert reflektiert und diskutiert werden. Außerdem ist eine ausreichende Dokumentation (s. u.) erforderlich. Wie bei allen anderen Angaben gilt hier das Kriterium der Nachvollziehbarkeit.

Achtung: In einigen Fällen handelt es sich bei wissenschaftlichen und anderen seriösen Inhalten nicht um genuine Online-Inhalte, sondern um digitale Fassungen gedruckter Texte, so etwa häufig bei Zeitungsarchiven (SZ, FAZ, Spiegel usw.) oder Online-Lexika (New Grove, MGG online usw.). Im Jahr 2016 scheint es noch immer üblich, eher auf die gedruckten Fassungen zu verweisen und dem kundigen Leser selbst den Schritt ins Netz und zu den Onlineversionen zu überlassen, d. h. eher die gedruckte Ausgabe des Spiegel und damit eine Zeitschrift zu zitieren als eine Internetseite, deren Link womöglich nicht langfristig bestehen bleibt. Mit der fortschreitenden Öffnung und freien Verfügbarkeit solcher Inhalte dürfte sich auf diesem Feld allerdings noch Grundsätzliches ändern.

Zitierform
a. namentlich gekennzeichnete (wissenschaftliche) Beiträge
Beiträge im Internet, die im Rahmen eines Online-Journals oder ähnlicher Formen, also eindeutig identifizierbarer Herausgeberkontexte erscheinen:

  • Autor [Nachname, Vorname], „Titel“, Datierung des Beitrags bzw. der letzten Änderung [soweit vorhanden], Name und Bandangabe des Online-Journals/Lexikons o. ä. [soweit vorhanden], Internetadresse (Datum des Abrufs).
  • Statt einer Seitenangabe fügt man (soweit vorhanden) eine Abschnittsangabe ein!
  • Beispiel: Grotjahn, Rebecca, „Stimmbesitzer und Sängerdarsteller. Die Inszenierung des Singens auf der Musiktheater-Bühne in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts“, in: Frankfurter Zeitschrift für Musikwissenschaft 14 (2011) (04.07.2012, akt. 09.12.2012), S. 1–25, http://www.europaeische-musikwissenschaft.eu/2011-14-jahrgang/ (09.06.2016)
  • Beispiel: Kania, Andrew, „The Philosophy of Music“, in: The Stanford Encyclopedia of Philosophy (22.10.2007, akt. 13.07.2012), hrsg. von Edward N. Zalta, http://plato.stanford.edu/entries/music (19.03.2013)

Lexikonartikel ohne Autor, aber im Rahmen eines verbindenden Formats (z. B. Online-Datenbanken):

  • Zitat wie Lexikonartikel ohne Autor (s. o.), mit Angabe des Erscheinungsformats, der URL und dem Abrufdatum
  • Beispiel: Eintrag „Klavierauszug (Druck) mit Annotaten: Elektra op. 58 TrV 223“, in: Richard-Strauss-Quellenverzeichnis (01.08.2012), http://rsqv.de/q00559 (19.03.2013)

b. Beiträge/Informationen ohne Autor/ohne klar erkennbaren Erscheinungskontext
Sind kein Autor und Titel angegeben bzw. keine herausgebende Institution bzw. kein zusammenhängendes Format erkennbar, sollte man selbst kurz beschreiben, um was für eine Seite es sich handelt.
Beispiel: Informationen zum Forschungsprojekt „Kritische Ausgabe der Werke von Richard Strauss“, http://www.musikwissenschaft.uni-muenchen.de/strauss_ausgabe/info/index.html (19.03.2013).

5. Nicht-schriftliche Dokumententypen

Obwohl Medienarten wie CDs, DVDs und CD-ROMs keineswegs mehr neu sind (und im Gegenteil in vielen Bereichen eher schon als veraltet gelten müssen), gibt es keinen echten Standard für ihre Zitation. Als Maßgabe gilt hier besonders: Die Angaben, die Sie machen, müssen es einem Leser Ihrer Arbeit standortunabhängig möglichst einfach machen, das entsprechende Medium wiederzufinden. V. a. bei CDs und DVDs kann dies ein echtes Problem sein, da diese oft in mehreren verschiedenen Editionen, in Lizenzausgaben usw. erscheinen und daher manchmal nicht eindeutig einem Label zuzuordnen sind. Wie bei Musikalien gilt auch hier: Lieber geben Sie abweichend vom Schema eine Angabe mehr (z. B. das Label, ggf. die Labelnummer o. ä.) an, als dass Sie unvollständige und unbrauchbare Zitate erstellen.

Welche Angaben im Einzelnen bei einer Audio-CD oder einer Film-DVD relevant sind, müssen Sie von Fall zu Fall entscheiden. Gerade bei CDs müssen Sie häufig entscheiden, wen Sie nun als „Autor“ nennen – den Komponisten oder den Interpreten. Manchmal kann es sinnvoll sein, den Dirigenten oder Regisseur anzugeben, manchmal handelt es sich ausschließlich um Werke eines Komponisten, manchmal um Kompilationen. Für einige Fälle werden im Folgenden Beispiele angegeben. Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie bei schriftlichen Dokumenten – so kann es sowohl selbständige als auch unselbständige Publikationen geben. Manchmal sind CDs nur mit den enthaltenen Werken betitelt, manchmal haben Sie konzeptuelle Titel. All dies muss sich in Ihrer Angabe spiegeln.

Ravel, Maurice, Complete Works for Solo Piano, Bertrand Chamayou, Audio-CD, Erato 2016
Paul Natorp. Der Komponist als Philosoph, Audio-CD, Querstand 2015
Czerny, Carl, „Premier Grand Trio for Violin, Horn and Piano in E-Flat Major op. 105“, in: Horn Trios. Brahms, Czerny, Schumann, Audio-CD, Cryston/Octavia Records 2006

Monteverdi, Claudio, Il ritorno d’Ulisse in Patria, Glen Wilson (Ltg.), Pierre Audi (Regie), DVD-Video, Opus Arte 2005

Musikblätter des Anbruch. Monatsschrift für moderne Musik 1919–1937, Faksimilie-Ausgabe, CD-ROM, Universal Edition 2001

b. In den Fußnoten

Um nachzuweisen, woher das dargelegte Wissen stammt, werden Fußnoten gesetzt. Ein ausschließlicher Nachweis in Kurzform im Fließtext (Autornachname, Jahreszahl, S. xy) - in anderen Wissenschaftszweigen durchaus üblich - ist in den Kunstwissenschaften nicht ausreichend. Sie nehmen vor allem die genaue Angabe der entsprechenden Literatur auf, können in erweiterter Form aber auch weiterführende Literatur oder (kurze!) Bemerkungen enthalten. Die formale Gestaltung der Fußnoten ist nicht offiziell festgelegt, jedoch ist in den historischen Wissenschaften üblich, Fußnoten wie ganze Sätze zu behandeln, d. h. den Text pro Fußnote jeweils mit Großbuchstaben zu beginnen und jede Fußnote mit einem Punkt abzuschließen.
Die Nummerierung kann bei kürzeren Arbeiten durchgehend erfolgen. Bei längeren Texten (u. U. schon bei quellenintensiven Bachelorarbeiten, jedenfalls aber bei Masterarbeiten und Dissertationen) ist es dagegen empfehlenswert, die Fußnotenzählung mit jedem Kapitel neu zu beginnen, um zu große Zahlen zu vermeiden.

Die Literaturangabe kann in den Fußnoten nach zwei unterschiedlichen Methoden erfolgen:

  1. Sie wird abgekürzt – dann benötigt man eine eindeutige Auflösung der Abkürzung im Literaturverzeichnis. Der Kurztitel selbst besteht häufig aus dem Nachnamen des Autors bzw. Herausgebers und der Jahresangabe. Praktischer für den Benutzer sind allerdings sprechende Abkürzungen, also etwa Kurztitel. Der Titel erscheint dann
    • in den Fußnoten: Dahlhaus 1968, S. 65–67 bzw. Dahlhaus, Untersuchungen, S. 65–67.
    • im Literaturverzeichnis als volle bibliographische Angabe: Dahlhaus, Carl, Untersuchungen über die Entstehung der harmonischen Tonalität, Kassel 1968
  2. Will man nicht von Anfang an abkürzen, fügt man im ersten Zitat die volle bibliographische Angabe ein, und zitiert erst ab der zweiten Nennung abgekürzt.
    • erste Erwähnung in Fußnote: Carl Dahlhaus, Untersuchungen über die Entstehung der harmonischen Tonalität, Kassel 1968, S. 65–67.
    • weitere Erwähnung in Fußnote: Dahlhaus 1968, S. 72 bzw. Dahlhaus, Untersuchungen, S. 65–67.
    • und im Literaturverzeichnis als: Carl Dahlhaus, Untersuchungen über die Entstehung der harmonischen Tonalität, Kassel 1968
    • Achtung: Die Reihenfolge in der Nennung von Vornamen und Nachnamen kann zwischen Fußnoten und Literaturverzeichnis variieren. Im Literaturverzeichnis sollte aber in jedem Fall der Nachname vorne stehen, das erleichtert die Orientierung.
    • Achtung: Bei Aufsätzen ergibt sich hier in der Fußnote beim ersten Zitat eine „doppelte“ Seitenangabe, denn Sie müssen sowohl den gesamten Aufsatz als auch die zitierte Stelle nennen: Alexander Rehding, „Brauchen wir eine Ökomusikwissenschaft?“, in: Archiv für Musikwissenschaft 69.3 (2012), S. 187–195, hier S. 192.

Für beide Varianten gilt: Wenn ein Titel (und nur dieser Titel) in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Fußnoten erscheint, dann wird in der zweiten Fußnoten nach folgendem System abgekürzt:

1 Dahlhaus, Untersuchungen, S. 67.
2 Ebd.
3 Ebd., S. 70.

Das Ebd. wiederholt die vorgehende Fußnote vollgültig, d. h. für das Beispiel: Fußnote 2 verweist auf exakt die gleiche Stelle wie Fußnote, also auf S. 67. Ist der gleiche Titel, aber eine andere Stelle gemeint, so muss diese Stelle wie in Fußnote 3 angegeben werden.

Auch bei nicht-schriftlichen Medien müssen Sie genau Stellen angeben. Analog zu Seitenangaben bei gedruckten Texten sollten Sie – ggf. zusätzlich zu Angaben über den entsprechenden „musikalischen Ort“ – bei Ton- und Filmquellen einen Timecode angeben, der auf die exakte Stelle hinweist:

    • Wagner, Richard, Tannhäuser und der Sängerkrieg auf der Wartburg, Wolfgang Sawallisch (Ltg.), Audio-CD, Philips Classics 1962, CD 2, Track 5, 4:25–5:15min.
    • Beethoven, Ludwig van, Symphonie Nr. 9 d-Moll op. 125, John Eliot Gardiner (Ltg.), Audio-CD, Deutsche Grammophon 1994, CD 5, Track 4, 5:00–5:25min.

 

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